NEU: Testpflicht nach den Osterferien (Antigen- Selbsttest)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie vielleicht aus der Presse erfahren haben, wurde die freiwillige Testung vom Land Hessen in eine Testpflicht abgeändert.
Schülerinnen und Schüler können nur am Präsenzunterricht (und der Notbetreuung) teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen, oder sich in der Schule selbst testen.
Die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule ist nur möglich, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung (siehe Anhang) vorliegt.
Herzliche Grüße, Ihre Schulleiterin Ruth Anderson
Einwilligungs- und Datenschutzerklärung